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   KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23   

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KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23 (https://dejure.org/2023,37720)
KG, Entscheidung vom 13.07.2023 - 8 W 37/23 (https://dejure.org/2023,37720)
KG, Entscheidung vom 13. Juli 2023 - 8 W 37/23 (https://dejure.org/2023,37720)
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  • OLG Braunschweig, 11.08.2011 - 8 W 44/11

    Kostenteilung zwischen den Parteien nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 ?-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 ?; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 199/06

    Berufung des Bürgen auf erstes Anfordern auf die fehlende Prüfbarkeit der

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Insoweit hat der BGH in NJW-RR 2007, 1392 Rn 17 ausgeführt:.
  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10

    Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Auch die Kosten(grund)entscheidung wird von der Frage, ob die Antragsgegnerin wirksam vertreten ist, hier nicht erfasst (vgl. auch BGH NJW 2011, 3722 Rn 6), weil die Antragstellerin die Kosten des erfolglosen Beschwerdeverfahrens ohne weiteres nach § 97 Abs. 1 ZPO zu tragen hat.
  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - IX ZR 236/00, BGHZ 147, 99, 103; Urteil vom 24. Januar 2002 - IX ZR 204/00, BauR 2002, 796 = NZBau 2002, 216 = ZfBR 2002, 358).".
  • KG, 08.05.2008 - 8 W 33/08

    Gewerberaummiete: Untersagung der Inanspruchnahme der Mietbürgschaft durch den

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 ?-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 ?; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 204/00

    Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern im Rahmen

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solches Verhalten begründet den Arglisteinwand (BGH, Urteil vom 8. März 2001 - IX ZR 236/00, BGHZ 147, 99, 103; Urteil vom 24. Januar 2002 - IX ZR 204/00, BauR 2002, 796 = NZBau 2002, 216 = ZfBR 2002, 358).".
  • KG, 30.03.2021 - 21 W 4/21

    Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Der Entscheidung KG NJW-RR 2021, 949 ist insoweit nichts anderes zu entnehmen.
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2018 - 5 W 42/18

    Einstweilige Verfügungverfügungsverfahren: Unterlassungsverfügung gegen die

    Auszug aus KG, 13.07.2023 - 8 W 37/23
    Ein solcher Verfügungsgrund ist damit neben einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Bürgen erforderlich (s. Senat, Beschl. v. 08.05.2008 - 8 W 33/08, GE 2008, 869 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von ca. 20.500 ?-; OLG Braunschweig, Beschl. v. 11.08.2011 -8 W 44/11, juris Rn 4 -verneint bei Inanspruchnahme des Kautionsbürgen in Höhe von 8.000 ?; OLG Zweibrücken MDR 2019, 761 - juris Rn 14; OLG Karlsruhe NZM 2009, 817 - juris Rn 14; Staudinger/Stürner, BGB, Neub.
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